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EFRAG: Abstimmung zur Überarbeitung von ESRS Set 1

Das European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Sustainability Reporting Board (SRB) hat am 28.11.2025 zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/ 2772) abgestimmt. Die Überarbeitungen enthalten eine Vielzahl an Änderungen im Vergleich zu den am 31.7.2025 veröffentlichten Konsultationsentwürfen und dem am 24.11.2025 veröffentlichten Arbeitsstand. Die EFRAG wird der Europäischen Kommission die Überarbeitungen zeitnahe als fachlichen Ratschlag übergeben und diesen Ratschlag auch veröffentlichen. Die Europäische Kommission will die finalen Änderungen Mitte 2026 erlassen. Das geänderte ESRS Set 1 wird dann für ab dem ersten Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein, wo-möglich mit dem Wahlrecht für eine frühere Anwendung.

(www.drsc.de vom 28.11.2025)