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OLG Köln: Kulanzangebot

Unterbreitet ein Unternehmer einem Verbraucher nach vorzeitiger Beendigung eines Werkertrages ein „Kulanzangebot“ zur Abgeltung seines Anspruchs aus § 648 S. 2 BGB, ist der Unternehmer nicht gehalten, die Kalkulationsgrundlagen dieses Angebots offenzulegen.

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2025 – 6 U 45/25 (nicht rechtskräftig)

(Amtlicher Leitsatz)