Das DRSC hat am 13.11.2025 den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 5 „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 5)“ zur Konsultation veröffentlicht. Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i. S. d. IAS 12.5 beziehen, in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Entwurf schlägt insbes. neue Regelungen zum Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den neuen Ausweisvorschriften von IFRS 18 vor. E-DRSC Interpretation 5 stellt den Entwurf einer Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ dar. Die Veröffentlichung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ durch den International Accounting Standards Board (IASB) im April 2024 erforderte eine Anpassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS). Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.2.2026 schriftlich beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Den Entwurf der Interpretation ist unter www.drsc.de abrufbar.
(www.drsc.de vom 13.11.2025)

