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NKR: FernUSG – NKR fordert erstmals komplette Abschaffung eines bestehenden Gesetzes

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in einem neuen Positionspapier einen richtungsweisenden Schritt unternommen: Er fordert erstmals die vollständige Abschaffung eines bestehenden Gesetzes. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde seit seiner Einführung nicht mehr an die Entwicklungen des Marktes und der Rechtsprechung angepasst. Es stellt sich aktuell als eine bürokratische Last dar, die für niemanden mehr praktikabel ist.

Die Forderung nach der Aufhebung eines bestehenden Gesetzes in voller Breite ist eine Premiere für den NKR. Das FernUSG, vor fast 50 Jahren zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Fernlehrgangsanbietern eingeführt, verpflichtet Anbieter ihre Fernlehrgänge bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuzulassen. Ohne diese Zulassung können Kunden ohne Angabe von Gründen auch nach der Teilnahme den gesamten Preis zurückverlangen. Im Zeitalter des digitalen Lernens ist die Regelung allerdings für niemanden mehr praxistauglich. Gleichzeitig sind die Verbraucherschutzaspekte weitgehend durch das allgemeine Verbraucherschutzrecht abgedeckt. Dadurch steht der Nutzen des FernUSG in keinem Verhältnis mehr zum Vollzugsaufwand.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Gesetze, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, zu streichen. Der NKR erkennt im FernUSG ein sehr gutes Beispiel für genau diese Vorgabe und fordert die Bundesregierung auf, entsprechend konsequent zu handeln. Die Abschaffung des FernUSG sollte kein Einzelfall bleiben, sondern ein Auftakt sein: Weitere Gesetze, die heute den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden oder unnötige Bürokratie verursachen, sollten ebenfalls einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

Das vollständige Positionspapier ist auf der Homepage des NKR abrufbar.

(NKR, Meldung vom 11.11.2025)