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JURI: Einigung auf Standpunkt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 13.10.2025 hat der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Pakets I der Europäischen Kommission (RL-Vorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Bilanz-RL, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Abschlussprüfer-RL abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Der Rechtsausschuss hat sich v. a. darauf geeinigt, den Kreis der zukünftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen auf solche mit mehr als durchschnittlich 1 000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro zu begrenzen. Die Pflichten nach der CSDDD sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. Euro gelten. Das Europäische Parlament soll in der Sitzungswoche vom 20.–23.10.2025 über den Vorschlag abstimmen. Danach können die Verhandlungen (Trilog) zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission beginnen.

(Neu auf WPK.de vom 15.10.2025