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KG: AG – Zulässigkeit eines allgemeinen Ermächtigungsbeschlusses; Anforderungen an den Wahlvorschlag für Aufsichtsratsmitglieder

1. Zur Zulässigkeit eines allgemeinen Ermächtigungsbeschlusses („Konzeptbeschluss“) zur Veräußerung von Beteiligungen in erheblichem Umfang – hier an Objektgesellschaften im Wege des Share-Deals – oder von wesentlichen Vermögenswerten – hier von Grundstücken im Wege des Asset-Deals – mit einem Gesamtanteil von bis zu rund 95 Prozent des Immobilienbestandes einer Aktiengesellschaft.

2. Bei dem Wahlvorschlag für ein Mitglied des Aufsichtsrats ist gemäß § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG der tatsächlich ausgeübte Beruf anzugeben. Die bloße Angabe „Betriebswirt“ genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht und führt zur Anfechtbarkeit des Beschlusses.

KG, Beschluss vom 24.9.2025 – 2 U 106/23

(Amtliche Leitsätze)