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BGH: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Die in das Ermessen der Regulierungsbehörde gestellte Befugnis zur Veröffentlichung von Entscheidungen umfasst auch eine Veröffentlichung in zusammengefasster Form sowie die namentliche Nennung des betroffenen Unternehmens (hier: Bekanntgabe einer Untersagungsverfügung durch Pressemitteilung).

BGH, Beschluss vom 17.6.2025 – EnVR 10/24

(Amtlicher Leitsatz)