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DRSC: Bericht zur Fallstudie einer potenziellen Anwendung der IFRS bei Tochterunternehmen

Das DRSC hat am 30.9.2025 den unter www.drsc.de abrufbaren Bericht über die Fallstudie zu einem potenziellen Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss von Tochterunternehmen veröffentlicht. Die Fallstudie wurde mit elf Unternehmensgruppen, die die IFRS bereits im Konzernabschlussanwenden, im Zeitraum von März bis Mai 2025, durchgeführt. Im Rahmen der Fallstudie wurden verschiedene Bereiche der Finanzfunktion (insbesondere auch die Steuerabteilung) involviert. Ziel der Fallstudie war es, Erkenntnisse aus der Praxis anhand von Szenarien für den Anwendungskreis und die Ausgestaltung einer befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu sammeln. Die Erkenntnisse sollten insbesondere im Hinblick auf unternehmensinterne Prozesse helfen, sowohl Nutzen als auch Kosten einer solchen Befreiung zu verdeutlichen, um effiziente und effektive Umsetzungsvorschläge zu formulieren. Der Bericht zeigt, dass diejenigen Unternehmen der Fallstudie, die der Ausübung eines Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss positiv gegenüberstehen, sich von der Ausübung des Wahlrechts Effizienz- und Effektivitätsgewinne versprechen. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch den IFRS-Einzelabschluss ersetzt werden. Die Fallstudie folgte einem strukturierten Prozess. Die teilnehmenden Unternehmen haben im Rahmen der Fallstudie einen strukturierten Fragebogen mit konkreten Fragestellungen bearbeitet und wurden in virtuellen Meetings zu Beginn, während, und zum Ende der Bearbeitungszeit begleitet. In einem Abschlusstermin wurden die Ergebnisse der Fallstudie mit den teilnehmenden Unternehmen besprochen und Rückfragen der DRSC-Geschäftsstelle zu den ausgefüllten Fragebögen geklärt. Wie in dem begleitenden Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden. In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu im Jahr 2023 interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf den Gruppeninterviews wurde ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher den Erstellern von Unternehmensabschlüssen seit März 2024 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt wurde (Phase 2). Einen Schwerpunkt bildete hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu wurde eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen. Gleichzeitig wurde durch das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme eingeladen. Die Veröffentlichung des Kurzberichts folgte einer gemeinsamen Veranstaltung des DRSC mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie e. V. (BDI) am 9.12.2024, in welcher ausgewählte Umfrageergebnisse erstmalig vorgestellt und im Rahmen eines Panels mit Unternehmens- und Verbandsvertretern diskutiert wurden. Der Abschlussbericht in Langfassung wurde am 4.3.2025 veröffentlicht. Die durchgeführte Fallstudie baute direkt auf den Erkenntnissen der Unternehmensbefragung auf und konkretisierte deren Inhalte weiter. Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt. Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz, canitz@drsc.de, Rico Chaskel, chaskel@drsc.de, und Peter Zimniok, zimniok@drsc.de) zur Verfügung.

(www.drsc.de vom 30.9.2025)