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BReg: Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet

Mit dem „Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen. Das Kabinett hat ihn am 3.3..2021. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die schon heute freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investieren.

(PM BMWi vom 3.3.2021)