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BGH: Zurückweisung der Berufung gegen das den Einspruch verwerfende Urteil und rechtliches Gehör

Wird die Berufung des Beklagten gegen das den Einspruch verwerfende Urteil des Gerichts des ersten Rechtszugs mit der Begründung zurückgewiesen, dem Beklagten sei es nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils zu berufen, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, so verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Fortführung von BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 – VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 15).

BGH, Beschluss vom 12.6.2025 – IX ZR 73/23

(Amtlicher Leitsatz)