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BReg: Stärkerer Schutz kritischer Infrastrukturen 

Das Kabinett hat den Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Damit werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt. Das Wichtigste im Überblick.

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Damit werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. 

Identifizierung kritischer Anlagen

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. 

Mindestanforderungen für den Schutz kritischer Infrastrukturen 

Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.  

BReg PM vom 10.9.2025