Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-VO 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 1.9.2025 signalisierten insb. die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe. Vgl. im Übrigen die vollständige Meldung.
(hib – heute im bundestag Nr. 373 vom 1.9.2025)