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BAG: (Freigestelltes) Betriebsratsmitglied – (Mindest-)Entgeltschutz – Korrektur der Vergütungsanpassung durch den Arbeitgeber – Darlegungs- und Beweislast – Zeitpunkt für Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer als Anknüpfung des Vergütungsanpassungsanspruchs

BAG, Urteil vom 20. März 2025 – 7 AZR 179/24


Die für Betriebsratsmitglieder geltende (Mindest-)Entgeltgarantie des § 37 Abs. 4
Satz 1 BetrVG knüpft grundsätzlich an die bei Amtsübernahme im Betrieb ausgeübte
konkrete berufliche Tätigkeit an. Nach ihr bestimmt sich der Kreis vergleichbarer Arbeitnehmer,
an deren betriebsüblicher Entgeltentwicklung das Betriebsratsmitglied
teilnimmt. Für die Bestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer ist auf den Zeitpunkt
der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen, sofern nicht ein sachlicher Grund
für eine spätere Neubestimmung vorliegt (Rn. 39). Nichts Anderes gilt, wenn das Betriebsratsmitglied
vor der Übernahme des Betriebsratsamts von seiner Arbeitsleistung
(im vorliegenden Streitfall zum Zwecke gewerkschaftlicher Tätigkeit) teilweise befreit
war (Rn. 41).

(Orientierungssatz)