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BAG: Umrechnung einer tariflichen Weihnachtszuwendung in eine Zeitgutschrift – Klageanpassung in der Revisionsinstanz

BAG, Urteil vom 24. April 2025 – 6 AZR 208/24

  1. Der Umrechnung der tariflichen Weihnachtszuwendung nach § 17 Abs. 2
    Unterabs. 1 Satz 6 TV-N Berlin in eine Zeitgutschrift auf das Arbeitszeitkonto ist als
    Divisor das jeweilige, im November des betreffenden Jahres fällige individuelle Stundenentgelt
    des Arbeitnehmers zugrunde zu legen, nicht das Stundenentgelt nach der
    Tabelle der Stundenentgelte in Anlage 3 zum TV-N Berlin (Rn. 28 ff.).
  2. § 264 Nr. 3 ZPO lässt die Anpassung des Klageantrags an während des Rechtsstreits
    geänderte Verhältnisse dahingehend zu, dass der Anspruch auf das an die
    Stelle des ursprünglichen Gegenstands getretene Surrogat gerichtet werden kann, sofern
    der Klagegrund unverändert bleibt. Nicht zu berücksichtigen sind bei der Prüfung,
    ob der Klagegrund „derselbe“ geblieben ist, diejenigen Tatsachen, welche die „später
    eingetretene Veränderung“ ergeben (Rn. 19).

(Orientierungssätze)