Am 31.7. 2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 zur Kommentierung veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 29.9. 2025.
Veröffentlicht werden neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten Standards (ESRS 1 und 2, ESRS E-1 bis E-5, ESRS S-1 bis S-4 und ESRS G-1) auch tabellarische Übersichten über die vorgenommenen Änderungen (log of amendments) sowie Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance – NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (basis for conclusions). Diese Unterlagen sind hier abrufbar.
Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission umfassen die nun von der EFRAG vorgelegten Vorschläge deutliche konzeptionelle Erleichterungen und Klarstellungen der ESRS sowie eine umfassende Reduktion der Datenpunkte. So wird bspw. vorgeschlagen, explizit das Konzept der Fair Presentation einzuführen oder die Vorgaben zur Wesentlichkeitsanalyse im Hinblick auf das (schon bisher vorhandene) Konzept der „Materiality of Information“ zu schärfen. Dadurch soll deutlicher auf wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen fokussiert werden und eine zu umfangreiche checklistenähnliche Abarbeitung der Anforderungen des ESRS Set 1 vermieden werden.
Im Hinblick auf den geforderten Berichtsumfang stellt die EFRAG dar, dass die – in Abhängigkeit von der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse – verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte um 57% reduziert wurden. Auch der Umfang der Standards konnte um 55% reduziert werden.
Hintergrund dieser Überarbeitung sind die Überlegungen der Europäischen Kommission, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die Unternehmen in der EU zu vereinfachen. Die im Februar 2025 veröffentlichte sog. Omnibus-Initiative enthielt dabei nicht nur Vorschläge für Änderungen von EU-Richtlinien (inkl. der Bilanzrichtlinie), sondern auch zur Vereinfachung der ESRS. Diese hatte die EU-Kommission erst im Januar 2024 als Delegierten Rechtsakt erlassen (ESRS Set 1, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772), sich zwischenzeitlich jedoch u. a. angesichts der ersten Erfahrungen mit der praktischen Anwendbarkeit für eine Überarbeitung ausgesprochen.
Im März 2025 wurde die EFRAG durch die Europäische Kommission damit beauftragt, eine fachliche Empfehlung zur Revision des ESRS Set 1 zu erarbeiten. Diese sollte ursprünglich bis zum 31.10.2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden; mit ihrem Schreiben von 1.7.2025 hat die Europäische Kommission eine Fristverlängerung bis zum 30.11.2025 eingeräumt, sodass die EFRAG nunmehr eine Kommentierungsfrist von 60 Tagen einräumen kann.
Ob es mit der vorgeschlagenen Überarbeitung gelungen ist, die derzeit zum Teil schwer verständlichen Vorgaben hinreichend klarzustellen und im ausreichenden Maße Vereinfachungen zu schaffen, stellt die EFRAG in den expliziten Fragen auch zur Diskussion. Dies gilt bspw. für die Klarstellungen zur Berücksichtigung von Risiken bei der Wesentlichkeitsanalyse (sog. gross vs. net) oder zum Verständnis der Informationswesentlichkeit.
Gemeinsame öffentliche Diskussion mit EFRAG zu den Entwürfen
Gemeinsam mit der EFRAG wird das Deutscvhe Rechungslegungs Stanndards Committee (DRSC) am 18.9.2025 (9–12 Uhr) eine webbasierte Diskussionsveranstaltung abhalten, auf der sowohl die Vorschläge für die überarbeiteten ESRS als auch über die ersten Einschätzungen der Vorschläge durch den DRSC-Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Diskussion gestellt werden. Anmeldungen für diese online-Veranstaltung sind hier möglich.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, begrüßt die von EFRAG veröffentlichten Vorschläge zur Vereinfachung der ESRS Set 1: „EFRAG hat innerhalb kürzester Zeit eine umfangreiche Analyse möglicher Vereinfachungen der ESRS und eine umfassende Überarbeitung der Standards vorgenommen. Zudem hat EFRAG die Rückmeldungen des DRSC und zahlreiche andere Rückmeldungen aktiv diskutiert und aufgenommen. Mit dem Beginn der Konsultation liegt es nun an allen Stakeholdern, sich intensiv mit den Inhalten der überarbeiteten ESRS auseinanderzusetzen.“