Symbolfoto EIntrag eines Termin der Steuer mit rotem Stift beim Steuerberater Symbolbild, Eintrag in den Kalender zur Erinnerung an den Steuer und Einkommensteuererklaerung oder Lohnsteuererklaerung im Jahr Deutschland *** Symbol photo EIntrag of a date of the tax with red pen with the tax adviser symbol picture, entry in the calendar to the memory of the tax and income tax declaration or wage tax declaration in the year Germany

BFH: Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht für ein noch zu erstellendes gemischt genutztes Gebäude

Der BFH hat mit Beschluss vom 10.2.2021 – XI B 24/20 – entschieden:

NV: Die in einem nachfolgenden Besteuerungszeitraum erstmals gefasste und dokumentierte Absicht, weitere Flächen eines noch zu erstellenden gemischt genutzten Gebäudes unternehmerisch zu nutzen, betrifft das im jeweiligen Zeitpunkt des Leistungsbezugs im Umfang der vormals getroffenen und dokumentierten Zuordnungsentscheidung entstandene Recht, Vorsteuer abzuziehen, nicht. Dem stehen weder das EuGH-Urteil Gmina Ryjewo vom 25.07.2018 – C-140/17 (EU:C:2018:595) entgegen noch die die Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts betreffenden BFH-Beschlüsse vom 18.09.2019 – XI R 3/19 (BFHE 266, 459) und vom 18.09.2019 – XI R 7/19 (BFHE 266, 472).

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2021-597-1