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Europäische Kommission: Übergangsregelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung


-tb- Die Europäische Kommission hat Änderungen an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschlossen. Unternehmen der ersten Anwendungswelle dürfen für 2025 und 2026 bestimmte Angaben, etwa zu finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken, auslassen. Zudem gelten vereinfachte Übergangsregelungen auch für große Unternehmen. Die PM ist unter https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-adopts-quick-fix-companies-already-conducting-corporate-sustainability-reporting_en abrufbar.