Bildnummer: 54248376 Datum: 02.07.2010 Copyright: imago/imagebroker Schwerbehinderte Schauspieler bei einer Aufführung, taubblinde israelische Theatergruppe Nalaga at, die einzige taubblinde Theatergruppe der Welt, London, England, Großbritannien, Europa People Theater kbdig xcb 2010 quer Aufführung Aufführungen Auffuehrung Auffuehrungen Bühne Bühnen behindert behinderte behinderter behindertes Behinderung bei blind blinde blinder blindes Blindheit britisch britische britischer britisches Buehne Buehnen Darbietung Darbietungen der die einer einzige England englisch englische englischer englisches erhoben erhobene erhobener erhobenes europäisch europäische europäischer europäisches Europa europaeisch europaeische europaeischer europaeisches Frau Frauen Großbritannien Grossbritannien Gruppe Gruppen Hände Haende Hand innen Innenaufnahme israelisch israelische israelischer israelisches Königreich Körperbehinderung körperliche Koenigreich Koerperbehinderung koerperliche Kultur kulturell kulturelle kultureller kulturelles Kulturen lächeln lächelnd lächelnde lächelnder lächelndes lächelt laecheln laechelnd laechelnde laechelnder laechelndes laechelt Leute London Männer männlich männliche männlicher männliches Maenner maennlich maennliche maennlicher maennliches Mann mehrere Mensch Menschen Nalagaat Person Personen Schauspiel schauspielen schauspielend schauspielende schauspielender schauspielendes Schauspieler Schauspielerin Schauspielerinnen schauspielern schauspielernd schauspielernde schauspielernder schauspielerndes schwerbehindert Schwerbehinderte sitzen sitzend sitzende sitzender sitzendes sitzt taub taubblinde taube tauber taubes Theater Theatergruppe Theatergruppen Theaterstück Theaterstücke Theaterstueck Theaterstuecke Veranstaltung Veranstaltungen Vereinigtes weiblich weibliche weiblicher weibliches Welt winken winkend winkende winkender winkendes winkt Bildnummer 54248376 Date 02 07 2010 Copyright Imago image broker Severely disabled Actor at a Performance Deafblind Israeli Theatre group AT the only one Deafblind Theatre group the World London England UK Europe Celebrities Theatre Kbdig 2010 horizontal Performance Performances Performance Performances Stage Stages disabled Disabled Disabilities Disabled Disability at Blind Blind blind blind Blindness British British British British Stage Stage Performance Performances the the a only one England English English English English collected Erhobene clawback erhobenes Euro European European European Europe Eisch Europe european Europe Eischen Europe Eischen Woman Women UK UK Group Groups Hands haende Hand indoors Interior shot Israeli Israeli Israeli Israeli Kingdom Physical disability physical Kingdom Koerperbehinderung physical Culture culturally cultural cultural cultural Cultures Smiling smiling smiling lächelnder smiling smiling smile smiling smiling smiling smiling smiles People London Men male male male Male Maenner male male male male Man several Man People Person People Acting Acting playing shows schauspielfrankfurt question key drama key drama Actor Actress Actresses Actors schauspielernd schauspielernde schauspielernder schauspielerndes severely Severely disabled sit seated Sitting seated Head end sits deaf Deafblind Dove Tauber waste Theatre Theatre group Theatre groups Play Plays Play Plays Event Events United female Female female Female World wave winkend Wink end Wink children winkendes beckons

BAG: Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen

Das BAG hat mit Beschluss vom 16.9.2020 – 7 ABR 2/20 – entschieden:

1.         Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen. Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber. Dieses Recht steht der Schwerbehindertenvertretung auch dann zu, wenn der Arbeitgeber bei einer internen Stellenbesetzung auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet hat und von sich aus schwerbehinderte Menschen in seine Auswahlentscheidung mit einbezogen hat (Rn. 34/36).

2.         Die bei dem Träger eines Jobcenters bestehende Schwerbehindertenvertretung hat jedenfalls dann nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX keinen Anspruch auf Vorlage der vollständigen dienstlichen Beurteilungen der einzustellenden Arbeitnehmer sowie der im Auswahlverfahren nicht berücksichtigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seine Auswahlentscheidung  nur auf Auszüge aus dienstlichen Beurteilungen stützt (Rn. 38).

(Orientierungssätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2021-371-2