1. Bei „Dubai-Schokolade“ handelt es sich ursprünglich um eine einfache geografische Herkunftsangabe.
2. Es kann nicht festgestellt werden, dass sich der Begriff mittlerweile in eine Gattungsbezeichnung umgewandelt hat.
OLG Köln, Urteil vom 27.6.2025 – 6 U 52/25
(Amtliche Leitsätze)