1. Eine (Vorab-)Weiterleitung der später angefochtenen Entscheidung an die Mandantschaft durch Rechtsanwaltsfachangestellte oder Assessoren begründet noch keine Zustellung (und keinen Fristlauf), weil die Befugnis, elektronische Empfangsbekenntnisse abzugeben, nur dem in § 173 Abs. 2 ZPO privilegierten Adressatenkreis zusteht.
2. Zur Zulässigkeit einer Vesting-Klausel in einem Shareholder Agreement, nach der die wirksame Abberufung des Founders als Gesellschafter-Geschäftsführer und die wirksame Kündigung seines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages zugleich und zeitlich unbefristet den Verlust der Geschäftsanteile seines Founder Vehicles bewirken soll, wenn der Abberufung ein vorsätzliches Handeln oder eine strafbare Handlung zugrunde liegt.
3. Zur Unzumutbarkeit der weiteren Tätigkeit eines Founders als Gesellschafter-Geschäftsführer der Holding und der operativen Gesellschaft und der dabei anzustellenden Gesamtabwägung in einem Einzelfall.
KG, Urteil vom 19.5.2025 – 2 U 15/25
(Amtliche Leitsätze)