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DRSC: Weiteres Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 – Möglichkeit der Nutzung von Nicht-Primärdaten und Schätzungen

Am 3.6.2025 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ein weiteres unter www.drsc.de abrufbares Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelt. Darin wird die in Deutschland viel diskutierte European-Sustainability-Reporting-Standards-(ESRS-)Regelung zur Verwendung von Primärdaten adressiert. Das DRSC hatte bereits in seinem unter www.drsc.de abrufbaren Positionspapier vom 15.4.2025 u. a. darauf hingewiesen, dass die ESRS Set 1 für die Verwendung von anderweitig verfügbaren Daten und Schätzungen für Informationen zur Wertschöpfungskette geöffnet werden müssen. Es greift hiermit die darüber hinaus gehende Diskussion auf, dass solche Erleichterungen grundsätzlich auch für die Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit (own operations) erforderlich sind. Auch wenn die Präferenz für Primärdaten bestehen bleibt und Primärdaten für bestimmte Informationen unerlässlich sind, sollten ESRS Set 1 auch hier geöffnet werden, um die angestrebte Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung zu erreichen.

(www.drsc.de vom 3.6.2025)