Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Im Rahmen der Überarbeitung der SFDR schlägt das Deutsche Aktieninstitut (DAI) deshalb vor, alle Berichtsanforderungen der SFDR von diesem Referenzrahmen abzuleiten. Darüber hinaus sei es im Interesse einer konsistenten Berichterstattung notwendig, dass die Principal Adverse Impacts (PAIs) derselben Materialitätsanalyse unterliegen wie die der ESRS. Das vollständige Positionspapier ist unter www.dai.de abrufbar.
(www.dai.de vom 30.5.2025)