Stellt ein Flugbeförderungsanspruch nur eine Insolvenzforderung dar, begründet die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Luftfahrtunternehmens erfolgte Ausstellung einer Bordkarte keine Masseverbindlichkeit.
BGH, Versäumnisurteil vom 10.4.2025 – IX ZR 95/24
(Amtlicher Leitsatz)