Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich am 6.5.2025 an der öffentlichen Konsultation der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Überarbeitung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beteiligt. Die unter www.idw.de abrufbare Eingabe des IDW wurde darüber hinaus mit Schreiben vom 6.5.2025 der Kommissarin Albuquerque zur Kenntnis gebracht. Das IDW begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission und EFRAG zur Vereinfachung des ersten Satzes der ESRS. Das IDW weist jedoch darauf hin, dass eine Vereinfachung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht allein durch die Streichung von Datenpunkten erreicht werden kann. Vielmehr sollten aus Sicht des IDW auch Regelungslücken, Auslegungsspielräume und unklare Anforderungen sowie fehlende Definitionen ein zusätzlicher Schwerpunkt in der Überarbeitung der ESRS sein. So fehle es bspw. an einer Definition der „eigenen Geschäftstätigkeit“, an klaren Regeln für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und verschiedenen weiteren Definitionen. Auch wenn das IDW sich für schnelle Erleichterungen für berichtende Unternehmen ausspricht, ist ein transparenter Due Process bei der Überarbeitung der ESRS von erheblicher Bedeutung.
(IDW Aktuell vom 6.5.2025)