Das BAG hat mit Urteil vom 8.12.2020 – 3 AZR 65/19 – entschieden:
Handelsbilanzielle Rückstellungen beeinflussen als Instrument der Innenfinanzierung den bilanziellen Gewinn bzw. Verlust mit entsprechend negativen Folgen für das Geschäftsjahr. Das führt aber nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einem Eingriff in laufende Betriebsrenten oder in eine Anpassungsregelung einer Versorgungszusage.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext: BB-ONLINE BBL2021-371-2