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Europäische Kommission: Aktualisierte Leitlinien sowie FAQ zu EUDR und Beginn der Konsultation zu Delegiertem Rechtsakt

Am 15.4.2025 hat die EU-Kommission unter ec.europa.eu abrufbare aktualisierte Anwendungsleitlinien und FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung (EU-Verordnung 2023/1115, EUDR) veröffentlicht mit dem Ziel der Vereinfachung und Klarstellung bisheriger Regelungen. Zudem wurde die Konsultation zu einem neuen Delegierten Rechtsakt zur EUDR begonnen. Die Kommission schätzt, dass die vorgestellten Maßnahmen mit einer 30-prozentigen Reduktion an administrativen Kosten für Unternehmen einhergehen. Im Rahmen der unter environment.ec.europa.eu abrufbaren angepassten Leitlinien hebt die Kommission insbesondere die folgenden Maßnahmen hervor:

  • Es wird großen Unternehmen analog zu kleineren Unternehmen gestattet, bereits bestehende Sorgfaltserklärungen wiederzuverwenden, wenn Waren, die bereits auf einem EU-Markt waren, erneut importiert werden.
  • Ein bevollmächtigter Vertreter kann eine Sorgfaltserklärung im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen einreichen.
  • Unternehmen dürfen Sorgfaltserklärungen jährlich einreichen anstatt für jede Sendung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird.
  • Große, nachgelagerte Unternehmen können analog zu kleineren Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Referenznummern von Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferanten sammeln und in ihren eigenen Sorgfaltserklärungen angeben. Es ist nicht notwendig, jede Sorgfaltserklärung der vorgelagerten Lieferkette systematisch zu prüfen.

Die Maßnahmen sollen die Anzahl der einzureichenden Sorgfaltserklärungen bedeutend verringern und ihre Handhabe vereinfachen. Die von der Kommission begonnene unter ec.europa.eu abrufbare Konsultation zu einem Delegierten Rechtsakt zur EUDR beinhaltet insbesondere Anpassungen an der Liste der betroffenen relevanten Produkte. Auch damit möchte die Kommission für Vereinfachungen und Klarstellungen sorgen. Die Konsultationsfrist endet am 13.5.2025. Die Kommission erneuerte zudem das Ziel, das Benchmarking zur Einstufung der Länder in Risikoklassen bis zum 30.6.2025 zu veröffentlichen. Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes unter www.drsc.de abrufbares Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 6.1.2025.

(www.drsc.de vom 16.4.2025)