Die Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich am 12.2.2021 mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf einen Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt (s. hierzu auch den Blickpunkt auf S. 449 in diesem Heft). Mit dem Gesetz soll erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten geregelt werden. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kommt das Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode.
(PM BMAS vom 12.2.2021)