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BGH: Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) – Ersatz-BankCard und Ersatz-PIN

BGH, Urteil vom 4.2.2025 – XI ZR 161/23

a) Die in dem von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Klauseln über Tagesgeldkonten

„3.2 Entgelt für die Verwahrung von Einlagen …

S.-Verträge ab 01.08.2020¹⁶

Ein S.¹⁸

Einlagen bis                 50.000,00 EUR            0,00 % p.a.

Einlagen über¹⁷           50.000,00 EUR            0,50 % p.a.

Jedes weitere S. ⁸

Einlagen über¹⁷           0,00 EUR   0,50 % p.a.

S. Online.Verträge ab 01.08.2020¹⁶

Ein S. Online¹⁸

Einlagen bis                 50.000,00 EUR            0,00 % p.a.

Einlagen über¹⁷           50.000,00 EUR            0,50 % p.a.

Jedes weitere S. Online¹⁸

Einlagen über¹⁷           0,00 EUR   0,50 % p.a.

Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung der Gebühr erfolgt monatlich nachträglich zulasten des jeweiligen Kontos. …

¹⁶ Für Verträge mit Abschlussdatum vor dem 01.08.2020 erfolgt die Bepreisung ab Unterzeichnung der individuellen Zusatzvereinbarung.

¹⁷ Bepreisung erfolgt auf den übersteigenden Betrag.

¹⁸ Erstes bestehendes Konto gemäß Eröffnungsdatum je Kundenstamm; bei gleichem Eröffnungsdatum ist die niedrigere Kontonummer entscheidend.“

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

b) Die in dem von einer Bank für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Klauseln

„4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr

4.4.1 Debitkarten

4.4.1.1 BankCard …

– Ersatzkarte²⁸             12,00 EUR

– Ersatz-PIN²⁸ auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR …

²⁸ Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist.“

verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam.

(Amtliche Leitsätze)

  • Vgl. hierzu auch BGH, 4.2.2025 – XI ZR 183/23, BB 2025, 642 sowie die weiteren Urteile XI ZR 61/23 und XI ZR 65/23, BB 2025, 705.