BFH, Beschluss vom 28.2.2025 – IX B 85/24
NV: Die Frage, ob und in welchem Umfang bei einer nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO erforderlich ist, ist hinreichend geklärt.
(Amtliche Leitsätze)