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BFH: Britische „remittance basis“-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne des Außensteuerrechts

BFH, Urteil vom 14.1.2025 – IX R 37/21

1. Die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland für Zugezogene gewährte „remittance basis“-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) führt.

2. Eine gegenüber der allgemeinen Besteuerung im Wegzugsstaat eingeräumte Vorzugsbesteuerung kann die dortige steuerliche Belastung für den Steuerpflichtigen jedenfalls dann erheblich im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG mindern, wenn bestimmte Teile des grundsätzlich steuerpflichtigen Einkommens vollständig steuerfrei gestellt sind.

3. Die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 2 AStG verletzt weder das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot noch den allgemeinen Gleichheitssatz.

4. § 2 AStG ist mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2025-726-3