BFH, Urteil vom 21.11.2024 – VI R 12/22
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2025-662-3