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DRSC: Weitere Hilfestellungen der EU-Kommission zur EUDR

Große und mittlere Unternehmen sowie Händler sind ab dem 30.12.2025 verpflichtet, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erstmals anzuwenden. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen folgt ab dem 30.6.2026. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig Hilfestellungen, so zuletzt einen zusammenfassenden Überblick über die Regelungen (https:// op.europa.eu). Das von der Generaldirektion Umwelt erarbeitete Dokument gibt einen Überblick über die Verpflichtungen aufgeschlüsselt nach:

–              Unternehmenstyp (Marktteilnehmer/Händler),

–              Größe (KMU/Nicht-KMU),

–              Position in der Lieferkette (Inverkehrbringen/ nachgelagert).

Die Vorschriften werden anhand von elf Szenarien mit unterschiedlichen Ausgangslagen vorgestellt. Das Dokument ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Es ergänzt bisher erschienene Informationsmaterialien wie bspw. die Leitlinien zur Umsetzung der EUDR sowie die regelmäßig durch die EU-Kommission aktualisierten FAQ. Die EU-Entwaldungsverordnung sieht u. a. eine jährliche Berichterstattung über die getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der in der EUDR festgelegten Sorgfaltspflichten vor. Dies gilt für alle Marktteilnehmer mit Ausnahme von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen sowie natürlichen Personen. Da die EUDR kein Bestandteil der durch die EU-Kommission vorgelegten Omnibus-Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtspflichten von Unternehmen ist, sind derzeit keine Änderungen daran zu erwarten. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) informiert regelmäßig zur EUDR; zuletzt wurde am 6.1.2025 unter www.drsc.de ein aktualisiertes

Briefing Paper zum Thema veröffentlicht.

(www.drsc.de vom 6.3.2025)