Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, und der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7 500 Euro für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können.
Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz: „Die pandemiebedingten Einschränkungen des sonst so reichen kulturellen Angebots in unserem Land bedeuten für uns alle einen großen Verzicht. Besonders hart trifft es aber natürlich jene, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Deswegen bin ich froh, dass wir auch für die von der Pandemie hart getroffenen Schauspielerinnen und Schauspieler zielgerichtet finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen können, die ihnen in dieser schwierigen Lage hilft.“
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier:„Der Kulturbetrieb ist von den geltenden Einschränkungen besonders stark betroffen und das trifft nicht zuletzt viele Darstellende Künstler. Mit der Neustarthilfe helfen wir jetzt auch den kurz befristet Beschäftigten. Denn wir dürfen in dieser Krise unsere kulturelle Identität nicht preisgeben und müssen die Menschen unterstützen, die sie verkörpern.“
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Ich bin meinen Kabinettskollegen dankbar dafür, dass sie auf mein intensives Werben hin die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote der Bundesregierung darauf abstimmen. Indem jetzt auch die kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten in die Neustarthilfe einbezogen werden, erhalten auch diejenigen in der Kulturbranche ein faires und großzügiges Angebot, die unter der Pandemie persönlich und wirtschaftlich mit am stärksten leiden.“
Mit der geplanten Regelung werden nun auch „freie“, also nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, wirksam unterstützt. Die „freien“ Schauspielerinnen und Schauspieler waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben. Sie sind pandemiebedingt schon seit fast elf Monaten weitgehend ohne Beschäftigungsmöglichkeiten, da der Bühnenbetrieb seit März 2020 durch die pandemiebedingten Beschränkungen völlig zum Erliegen gekommen ist. Auch die Filmproduktion ist wegen der Corona-Krise stark zurückgegangen.
Nach einer jüngst veröffentlichten EU-weiten Studie ist die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatzverlust von 31 Prozent neben dem Luftverkehr der von der Corona-Krise am stärksten betroffene Wirtschaftszweig in Europa, noch vor der Tourismus- und Automobilindustrie (minus 27 Prozent bzw. minus 25 Prozent). Am stärksten ist nach dieser Studie der Rückgang in der Darstellenden Kunst (minus 90 Prozent zwischen 2019 und 2020). Trotz dieser einzigartigen Beeinträchtigung der Bühnenkünste konnte bislang der Teil der betroffenen Künstlerinnen und Künstler wegen der dort bestehenden Vertragskonstruktionen weder Überbrückungshilfen noch Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erhalten. Dies wird sich mit der jetzt vereinbarten Sonderregelung endlich ändern.
(Quelle: PM BMF vom 5.2.2021)