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BFH: Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2024 – VII R 4/22 – Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

BFH, Beschluss vom 10.12.2024 – VII R 5/22

NV: Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d des Energiesteuergesetzes haben, wenn dadurch eine Schutzgasatmosphäre erzeugt wird, die für den Produktionsprozess erforderlich ist. Die theoretische Substituierbarkeit des Erdgases ist hierfür unerheblich.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2025-598-3