BAG, Urteil vom 21. November 2024 – 6 AZR 15/24
- Ein Anspruch auf Gutschrift bzw. Auszahlung von Zeitguthaben auf einem Arbeits-zeitkonto ist fällig im Sinne einer Ausschlussfrist, wenn der Gläubiger ihn ermitteln und somit einfordern kann. Dies ist zB der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer über den aktuellen Stand seines Arbeitszeitkontos informiert wird (Rn. 37).
- Wechselschichtarbeit erfordert nicht zwingend eine Tätigkeit in einem Drei- oder Mehrschichtsystem. Voraussetzung ist – sofern keine abweichende Regelung be-steht – lediglich, dass das Schichtsystem sich ablösende Schichten vorsieht (Rn. 53).
(Orientierungssätze)