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IDW: Stellungnahme zum zweiten Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum zweiten Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes (2. DiskE MinStAnpG) Stellung genommen. Das IDW begrüßt, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits kurz nach Einführung der internationalen Mindeststeuer durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) bestrebt ist, erkannte Probleme zu beheben und die von der OECD nach Inkrafttreten des MinStG veröffentlichten Verwaltungsleitlinien (Agreed Administrative Guidance – AAG) umzusetzen. Vor dem Hintergrund eines „Decluttering“ begrüßt das IDW ausdrücklich, dass der vorliegende Diskussionsentwurf flankierende Maßnahmen vorsieht, in der Vergangenheit eingeführte Regelungen außerhalb des MinStG aufzuheben, die missbräuchlichen Gestaltungen im grenzüberschreitenden Kontext entgegenwirken sollten. In diesem Zusammenhang wird angeregt, eine kontinuierliche und systematische Überprüfung der Auswirkungen der noch bestehenden “Missbrauchsvermeidungsnormen“ vorzunehmen, um diese auf das notwendige Maß zu reduzieren und unternehmerische Freiheiten nicht unangemessen einzuschränken. Das IDW positioniert sich zudem dahingehend, dass vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen in den USA darauf hingewirkt werden sollte, dass dem Wirtschaftsstandort Deutschland und der Europäischen Union durch die Umsetzung der „globalen“ Mindeststeuer keine (weiteren) Standortnachteile drohen. Dabei geht es in erster Linie nicht um eine etwaige Besteuerung mit dem Mindeststeuersatz von 15 %, sondern vielmehr um die mit der Mindeststeuer verbundenen Bürokratie- und steuerlichen Befolgungskosten. Eine politische Lösung ist dringend erforderlich, um ein globales „level playing field“ in Bezug die Mindeststeuer gewährleisten zu können. Mit Blick auf die konkreten Regelungsinhalte des MinStAnpG hebt das IDW positiv hervor, dass der Entwurf Konkretisierungen zur Anwendung des CbCR-Safe-Harbours sowie Anpassungen zur Berücksichtigung latenter Steuern für HGB-Bilanzierer vorsieht. Gleichzeitig sieht das IDW hier noch Nachbesserungsbedarf. Kritisch sieht das IDW die geplante Umsetzung der „Recapture-Regel“ (§ 50a MinStG-E). Die vorgesehene Nachversteuerung passiver latenter Steuern sei in der Praxis kaum umsetzbar und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Das IDW regt daher an, sich auf internationaler Ebene für eine Streichung der Regelung einzusetzen.

(IDW Aktuell vom 7.2.2025)