-tb- Die IFRS-Stiftung hat einen Leitfaden mit dem Titel „Anwendung von IFRS S1 bei der Berichterstattung über klimabezogene Angaben gemäß IFRS S2“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die „Climate-First“-Übergangserleichterung: Bei der ersten Anwendung des IFRS S1 sind dessen Anforderungen nur insoweit anzuwenden, als sie sich auf die Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen beziehen. Die PM ist unter https://www.ifrs.org/news-and-events/news/2025/01/foundation-publishes-guide-help-companies-report-climate-info-issb-standards/ abrufbar.
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