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Keine grundsätzliche Bedeutung wegen fehlender Entscheidung des BFH

NV: Allein der Umstand, dass zu einer Rechtsfrage noch keine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vorliegt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 23.03.2021 – XI B 69/20, m.w.N.).

BFH, Beschluss vom 31.5.2022 – IX B 3/22

(Amtlicher Leitsatz)