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BReg: RegE eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts veröffentlicht

Da das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen führt, soll durch die Neufassung der §§ 80 ff. BGB das Stiftungszivilrecht künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Dabei werden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert. Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Dadurch wird für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher geregelt. Zahlreiche Streitfragen sollen geklärt werden und so mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorgane, die zuständigen Behörden und andere Rechtsanwender geschaffen werden. Durch das Stiftungsregister wird den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert und die Transparenz über Stiftungen verbessert.

(PM BMJV vom 3.2.2021)