Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30.12. 2024 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 14 (DRÄS 14) durch das Bundesministerium der Justiz gem. § 342q Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Das DRSC hat am 28.5.2024 den DRÄS 14 mit den Änderungen an DRS 18 „Latente Steuern“ verabschiedet. Mit dem DRÄS 14 wurde DRS 18 an die Änderungen des HGB durch das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz angepasst. Zudem wurden einige redaktionelle Anpassungen an dem Standard vorgenommen. Schließlich erhielt der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“. Der Verabschiedung von DRÄS 14 war eine öffentliche Konsultation vorausgegangenen.
(www.drsc.de vom 7.1.2025)