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BGH: Verjährungsbeginn bei Submissionsabsprache

BGH, Beschluss vom 17.9.2024 – KRB 101/23

Bei einer Submissionsabsprache beginnt die nach nationalem Prozessrecht zu beurteilende Verfolgungsverjährung nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung; daran ist auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Januar 2021 (C-450/19 [BB 2021, 403] – Eltel) festzuhalten (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 25. August 2020 – KRB 25/20, WuW 2020, 615 Rn. 17 [BB 2020, 2177 Ls.] – Unterlassenes Angebot, mwN).

(Amtlicher Leitsatz)