BFH, Beschluss vom 24.10.2024 – VI R 4/22
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-2902-2