Der am 13.9.2024 eingegangene zweite Zahlungsantrag Deutschlands wurde von der Kommission vorläufig positiv bewertet. Die festgelegten 16 Etappenziele (milestones) und 26 Zielwerte (targets) wurden zufriedenstellend erreicht. Es geht um 13,5 Mrd. Euro für die zweite und dritte Tranche (ohne Vorfinanzierung) im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Kernstück von NextGenerationEU.
15 Reformen und 20 Investitionen werden den positiven Wandel für die Bürger sowie Unternehmen in den Bereichen Forschung und Innovation für den ökologischen Wandel, erneuerbare Energien und Ökologisierung von Verkehr und Wohnraum vorantreiben. Gesundheitsversorgung, Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien gehören ebenfalls zu den eingeschlossenen Bereichen.
Die Leitmaßnahmen im deutschen Zahlungsantrag sehen Folgendes vor:
– Onshore- und Offshore-Windenergie: Die deutschen Reformen zielen auf einen steigenden Einsatz von Windenergie sowohl an Land als auch auf See ab, außerdem eine schnellere Projektdurchführung, um die Angleichung an die langfristigen Ziele Deutschlands im Bereich der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Durch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung leistet Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Es stellt ein Portfolio an erschwinglichem und dekarbonisiertem Strom bereit und trägt dazu bei, die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen zu verringern. Die deutschen Offshore-Windenergiereformen sind Teil einer umfassenden EU-weiten Strategie zum raschen Ausbau erneuerbarer Offshore-Energien mit dem Ziel, ehrgeizige Klimaziele zu erreichen, die Energiesicherheit zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen.
– Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen: Diese Reform steht im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz. Sie zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen zu verringern, indem 215 wichtige öffentliche Dienstleistungspakete digitalisiert und mit einem Klick verfügbar gemacht werden. Das reicht vom Zugang zu sozialen Diensten über einen transparenten Zugang zu öffentlichen Daten bis hin zur erleichterten Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden im gesamten Privatsektor (z. B. Verkehr, pharmazeutische Produktion, Unterhaltung und Landwirtschaft). Es wird ein signifikanter Effekt erwartet: Durch die Einsparung von nur wenigen Minuten, wenn nicht sogar Stunden pro Anwendung sparen Personen und Unternehmen wertvolle Zeit.
Die Kommission hat ihre vorläufige Bewertung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt. Dieser hat vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Die Zahlung an Deutschland kann im Anschluss an diese Stellungnahme und den Erlass eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission erfolgen.
(EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – PM vom 26.11.2024)