© IMAGO / Wolfilser

BFH: Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung – Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte

BFH, Urteil vom 18.6.2024 – VIII R 32/20

1. Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.

2. Prozesszinsen (§ 236 der Abgabenordnung) sind steuerbare und steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2024-2710-3