Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.11.2020 – 4 K 1109/19 Z – entschieden:
1. Das Wiederaufleben einer Abgabenforderung durch Insolvenzanfechtung wird mittels Abrechnungsbescheides entschieden.
2. Dem steht nicht entgegen, dass im Wesentlichen insolvenzrechtliche Fragen zu beantworten sind, was zur Zuständigkeit der Finanzgerichte führt.
(Leitsätze der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2021-214-1