Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 28.8.2024 die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Rechnungslegung von Stiftungen“ – die bislang die Kurzbezeichnung IDW RS HFA 5 trug und fortan die Kurzbezeichnung IDW RS FAB 5 trägt – verabschiedet. Im Fokus der Überarbeitung lag die Stiftungsrechtsreform, durch die das Stiftungsprivatrecht in Teilen reformiert wurde. Hinsichtlich der Rechnungslegung wurden insbes. Struktur und Posten des Vermögens und des Eigenkapitals der Stiftung erstmals bundeseinheitlich geregelt. Gegenüber dem (noch unter der Kurzbezeichnung IDW ERS HFA 5 n. F.) im Dezember 2023 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden nur noch einige klarstellende Ergänzungen bzw. Anpassungen vorgenommen, u. a. bezüglich der Erläuterungen zur Erhaltung des Grundstockvermögens und der Aktualisierung der Fußnoten aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen von weiteren Landesstiftungsgesetzen. Die Verlautbarung ist in Heft 10/2024 von IDW Life veröffentlicht. Sie ist als Print on Demand im IDW Verlag erhältlich.
(IDW Aktuell vom 16.10.2024)