Am 27.9.2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Im Rechenschaftsbericht informiert die Behörde über ihre im vergangenen Jahr erfolgten Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten. Die Kontrolltätigkeiten des BAFA unterteilen sich in drei Gruppen: Prüfung von LkSG-Berichten. Das BAFA hat im vergangenen Jahr 53 Berichte nach LkSG geprüft. Es stellte dabei grundsätzlich keine Häufung potenzieller Mängel hinsichtlich der Einhaltung von LkSG-Sorgfaltspflichten fest. Allerdings weist das BAFA darauf hin, dass diejenigen Unternehmen, die nur einen verkürzten Bericht veröffentlichen, diese Entscheidung ausreichend begründen müssen.
Prüfung von Amts wegen
Insgesamt 492 Prüfungen erfolgten „von Amts wegen“, also nach pflichtgemäßem Ermessen des BAFA. Davon wurden 180 noch im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Prüfungen von Amts wegen teilen sich ihrerseits in zwei Untergruppen:
– Anlassbezogene Kontrollen: Im vergangenen Jahr wurden 86 anlassbezogene Kontrollen durchgeführt, die vorwiegend durch mediale Berichterstattung ausgelöst wurden.
– Risikobasierte Kontrollen: Diese orientieren sich an vom BAFA festgelegten Prüfungsschwerpunkten. Im Jahr 2023 erfolgten 406 Kontrollen, die sich auf Branchen mit hohen Menschenrechtsrisiken konzentrierten. Das BAFA konstatiert bei den geprüften Unternehmen einen hohen Vorbereitungsgrad hinsichtlich der LkSG-Sorgfaltspflichten sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft.
Prüfung im Antragsverfahren
Seit dem 1.1.2023 können beim BAFA Anträge zur Prüfung der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gestellt werden. Im vergangenen Jahr wurden 30 Anträge zu insgesamt 40 Unternehmen eingereicht, von denen allerdings nur 20 auch tatsächlich LkSG-pflichtig waren. Ein Fall konnte bisher abgeschlossen werden.
(www.drsc.de vom 14.10.2024)