Für die Ausweitung und Verstetigung des Strompreispakets hat der Finanzausschuss am 16.10.2024 grünes Licht gegeben. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde eine Änderung am Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (20/12351) beschlossen, der eine Entfristung bei der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe vorsieht. Die AfD-Fraktion stimmte gegen diesen Änderungsantrag, die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Insgesamt konnte die Ampel-Koalition für ihren Antrag aber keine Stimme aus der Opposition gewinnen. Der Gesetzentwurf steht am Freitagnachmittag zum Ende der Sitzungswoche als Zusatzpunkt 15 zur finalen Abstimmung.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde neben der Entlastung für Unternehmen, die Teil der 49 Punkte der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sei, gelobt, dass der Gesetzentwurf eine Stärkung der Elektromobilität beinhalte. Verwiesen wurde unter anderem auf Klarstellungen beim bidirektionalen Laden.
Aus der CDU/CSU-Fraktion wurde auf die Anhörung von der vorangegangenen Woche zu dem Gesetzentwurf verwiesen. Diese habe gezeigt, dass die Regelungen nicht zu weniger Bürokratie führten. Nicht verständlich sei, dass die Ampel-Koalition weiterhin Biomasse nicht stärker fördere.
An die Ausführungen der SPD-Fraktion schloss sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an. Sie ergänzte dabei, dass künftig auch die doppelte Besteuerung von Stromspeichern entfalle.
Auch die FDP-Fraktion lobte, dass die Wirtschaft bei den Energiepreisen entlastet werde. Das Volumen betrage drei Milliarden Euro pro Jahr.
Die AfD-Fraktion warnte vor einer Deindustrialisierung in Deutschland, verwies auf Medienberichte, dass die Firma Thyssenkrupp das Projekt des grünen Stahls stoppen wolle. Sie plädierte für den Hochlauf der Kernenergie.
Das wiederum stieß auf Widerstand bei der Gruppe Die Linke. Die Debatte über die Kernenergie sei nur sinnvoll, wenn zugleich ein Vorschlag für ein atomares Endlager erfolge. Der Gesetzentwurf beinhalte Licht und Schatten.
(Quelle: hib 705/2024 vom 16.10.2024)