NV: Die wirksame Bekanntgabe eines an einen Bevollmächtigten adressierten schriftlichen Verwaltungsakts, der im Inland durch die Post übermittelt wird und diesem tatsächlich zugeht, ist nicht davon abhängig, dass die Außenvollmacht des Bevollmächtigten im Bekanntgabezeitpunkt noch besteht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.02.2024 – VI R 25/21, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
BFH, Urteil vom 11.6.2024 – IX R 30/23
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-2453-2