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Europäische Kommission: Aufschub der Erstanwendung der EUDR und Veröffentlichung von Leitlinien zur Anwendung der EUDR

Am 2.10.2024 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, die Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um zwölf Monate verschieben zu wollen. Die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) wäre damit für den 30.12.2025 vorgesehen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen würde sich auf den 30.6.2026 verschieben. Die Verschiebung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sowie des Rates. Eine inhaltliche Änderung der Verordnung ist durch die Kommission nicht vorgesehen. Ebenfalls am 2.10.2024 hat die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR veröffentlicht. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen. Gleiches gilt für ein kommissionseitiges Update der FAQ, welches gemeinsam mit den Leitlinien veröffentlicht wurde. Offen ist weiterhin die Klassifizierung der Länder in Risikoklassen. Das Deutsche Rechnungslegungs-Standards Committee (DRSC) begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 4.10.2024.

(www.drsc.de vom 4.10.2024)